Teilnahmebedingungen 2025

1. Veranstalter
Der Kurt Maas Jazz Award ist eine Veranstaltung der Hochschule für Musik und Theater München.

2. Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme berechtigt sind Studierende sämtlicher Hauptfächer des Jazz Instituts der Hochschule für Musik und Theater München, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

3. Bewerbung und Anmeldeschluss
Die Bewerbung ist bis zum 22. November 2024 durch Versand des ausgefüllten Anmeldeformulars an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich. 
Anmeldeinformationen für die Vorauswahl:

  • Links zu drei YouTube Videoclips, darunter sind ein Jazz-Standard und eine Eigenkomposition verpflichtend (maximale Spieldauer pro Clip: 3 Minuten).
  • Ein künstlerischer Lebenslauf (pdf-Format).
  • Ein Foto des Bewerbers (300 dpi, jpg-Format).

4. Zulassung
Die Entscheidung der Jury über die Zulassung zum Wettbewerb und über die Zulassung zum Finale wird nach erfolgter Auswahl mitgeteilt. Erklärungen zur Entscheidungsfindung erfolgen nicht. Die zugelassenen Bewerber*innen erhalten eine Zusage per E-Mail. Nicht zugelassene Bewerber*innen erhalten eine Absage per E-Mail.

5. Anerkennung der Bedingungen
Die Teilnehmer*innen erkennen mit ihrer Anmeldung zum Wettbewerb die vorliegenden Teilnahmebedingungen sowie die Entscheidungen der Jury als verbindlich an. Der Rechtsweg ist für sämtliche Entscheidungen der Jury ausgeschlossen. Dies gilt auch für die mit den jeweiligen Preisen verbundenen einzelnen Leistungen. Bewerbungen, die den Anforderungen des Wettbewerbs nicht entsprechen, können zurückgewiesen werden.

6. Studierende eines Jurymitglieds
Befindet sich unter den Wettbewerbskandidat*innen ein*e Studierende*r eines Jurymitglieds, so kann dieses Jurymitglied bei der Bewertung dieser Kandidat*in, nicht mitwirken. Als Studierende*r eines Jurymitglieds zählt, wer bei einem Jurymitglied studiert oder studiert hat und dieses Studium nicht vor mindestens drei Jahren abgeschlossen wurde. Die Teilnahme an Meisterkursen ist hiervon nicht betroffen. 

7. Wettbewerbsdurchgänge
Es finden zwei Wettbewerbsdurchgänge statt: Die Vorauswahl und das Finale. Zum Finale (öffentlich) werden maximal fünf Teilnehmer*innen zugelassen. Das Finale findet am Donnerstag, 6. Februar 2025, ab 13.00 Uhr im Saal X (Gasteig HP8) statt.

Für das Finale gilt:

  • Pro Kandidat*in stehen 30 Minuten Spieldauer zur Verfügung.
  • Repertoire aus der Jazz-Stilistik von den Kandidat*innen frei wählbar.

Zum Finale zugelassene Kandidat*innen haben ihr Wettbewerbsprogramm und ein Motivationsschreiben (in englischer Sprache) für das Sommerstudium in Berklee bis zum 19. Januar 2025 per E-Mail an folgende E-Mail Adresse zu schicken: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

8. Preisverleihung und Preiskonzert
Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen des Preiskonzerts am 4. Juli 2025 um 20.00 Uhr in der Isarphilharmonie (HP8). Die Preisträger*innen verpflichten sich, bei dieser Veranstaltung unentgeltlich mitzuwirken. Über die Programmgestaltung entscheidet der Leiter des Jazz Instituts der Hochschule. Es wird erwartet, dass die drei Preisträger*innen ihre Preise persönlich entgegennehmen.

9. Preise

Erster Preis: Finanzierung eines fünfwöchigen Sommerstudiums am Berklee College of Music in Boston inklusive Flug, Unterkunft und Verpflegung. Kann der/die erste Preisträger*in den Preis aus persönlichen Gründen oder aus Gründen höherer Gewalt nicht wahrnehmen, kann die Jury diesen Preis nach freiem Ermessen an den/die zweite*n oder dritte*n Preisträger*in weitergeben und/oder der/dem ersten Preisträger*in einen angemessenen Ersatzpreis zuteilen.

Zweiter Preis: Finanzierung eines vierwöchigen Studienaufenthalts in Brasilien an der Staatlichen Musikschule Sao Paulo „EMESP Tom Jobim“ und/oder am „Souza Lima – Conservatório e Faculdade de Música“ in Sao Paulo inklusive Flug, Unterkunft und Verpflegung. Kann der/die zweite Preisträger*in den Preis aus persönlichen Gründen oder aus Gründen höherer Gewalt nicht wahrnehmen, kann die Jury diesen Preis nach freiem Ermessen an den/die erste*n oder dritte*n Preisträger*in weitergeben und/oder der/dem zweiten Preisträger*in einen angemessenen Ersatzpreis zuteilen.

Dritter Preis: Finanzierung eines honorierten Auftritts im Night Club des Hotels Bayerischer Hof in München mit einem Audiolivemitschnitt des Konzerts zur eigenen Verfügung.

10. Mediale Verwertung
Die Hochschule für Musik und Theater München behält sich das Recht vor, die Wettbewerbsdurchgänge sowie das Preiskonzert oder Ausschnitte daraus für eine CD und/oder DVD zu verwenden, die der Werbung für die Hochschule und der Dokumentation des Wettbewerbs dienen soll. Die Hochschule behält sich außerdem das Recht vor, die Wettbewerbsbeiträge in klingender und/oder audio-visueller Form, selbst oder durch Dritte, auf analogen und/oder digitalen Ton-/Bild-/Bildton-Datenträgern einschließlich Plattformen, gleichgültig in welchem Format oder Verfahren, kommerziell und nicht-kommerziell auszuwerten bzw. auswerten zu lassen und zu verbreiten bzw. verbreiten zu lassen. Dieses Recht gilt zeitlich und räumlich unbegrenzt. Die dafür erforderliche Einverständniserklärung erfolgt durch die Anmeldung zum Wettbewerb; das gleiche gilt für die Übertragung der Rechte gemäß den obigen Bestimmungen. Die Wettbewerbsteilnehmer*innen bzw. die Preisträger*innen haben keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung.

Stand: 23.10.24