Teilnahmebedingungen 2023

1. Veranstalter
Der Kurt Maas Jazz Award ist eine Veranstaltung der Hochschule für Musik und Theater München.

2. Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme berechtigt sind Studierende sämtlicher Hauptfachrichtungen des Jazz Instituts der Hochschule für Musik und Theater München.

3. Bewerbung und Anmeldeschluss
Die Bewerbung ist bis zum 2. Dezember 2022 durch Versand des ausgefüllten Anmeldeformulars an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich (Anmeldeformular 2023). 
Anmeldeinformationen für die Vorauswahl:

  • Links zu drei YouTube Videoclips, darunter sind ein Jazz-Standard und eine Eigenkomposition verpflichtend (maximale Spieldauer pro Clip: 3 Minuten)
  • ein künstlerischer Lebenslauf (pdf-Format)
  • ein Foto des Bewerbers (300 dpi, jpg-Format)

4. Zulassung
Die Entscheidung der Jury über die Zulassung zum Wettbewerb bzw. über die Zulassung zum Finale wird nach erfolgter Auswahl mitgeteilt. Die Entscheidungen sind unanfechtbar, Erklärungen werden dazu nicht gegeben. Die zugelassenen Bewerber erhalten eine Zusage per E-Mail. Nicht zugelassene Bewerber erhalten eine Absage per E-Mail.

5. Anerkennung der Bedingungen
Der Teilnehmer erkennt mit seiner Anmeldung zum Wettbewerb die Teilnahme- und Wettbewerbsbedingungen sowie die Entscheidungen der Jury als verbindlich an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Bewerbungen, die den Anforderungen des Wettbewerbs nicht entsprechen, können zurückgewiesen werden.

6. Schüler eines Jurymitglieds
Befindet sich unter den Wettbewerbskandidaten ein Schüler eines Jurymitglieds, so kann dieses Jurymitglied bei der Bewertung dieses Kandidaten, seines Schülers, nicht mitwirken. Als Schüler zählt, wer bei einem Jurymitglied studiert oder studiert hat und dieses Studium nicht vor mindestens drei Jahren abgeschlossen wurde. Die Teilnahme an Meisterkursen ist hiervon nicht betroffen.
 

7. Wettbewerbsdurchgänge
Es finden zwei Wettbewerbsdurchgänge statt: Die Vorauswahl und das Finale. Zum Finale (öffentlich) werden maximal fünf Personen zugelassen. Das Finale findet am Mittwoch, 8. Februar 2023 ab 13.00 Uhr im Saal X (HP8) statt.

Für das Finale gilt:

  • Pro Kandidat ca. 30 Minuten Spieldauer
  • Repertoire aus der Jazz-Stilistik vom Kandidaten frei zu wählen

Zum Finale zugelassene Kandidaten haben ihr Wettbewerbsprogramm und ein Motivationsschreiben (in englischer Sprache) für das Sommerstudium in Berklee bis zum 22. Januar 2023 per E-Mail an folgende E-Mail Adresse zu schicken: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

8. Preisverleihung und Preisträgerkonzert
Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen des Preisträgerkonzerts am 12. Juli 2023 um 20.00 Uhr in der Isarphilharmonie (HP8). Die Preisträger verpflichten sich, bei dieser Veranstaltung unentgeltlich mitzuwirken. Über die Programmgestaltung entscheidet der Leiter des Jazz Instituts der Hochschule. Es wird erwartet, dass jeder Preisträger seinen Preis persönlich entgegennimmt.

9. Preise

Erster Preis:
Finanzierung eines Sommerstudiums am Berklee College of Music in Boston inklusive Flug, Unterkunft und
Verpflegung. Kann der/die erste Preisträger*in den Preis aus persönlichen Gründen oder Gründen höherer Gewalt nicht
wahrnehmen, kann die Jury nach freiem Ermessen, den ersten Preis an den/die zweite*n oder dritte*n Preisträger*in
weitergeben. Für diesen Fall erhält der/die erste Preisträger*in einen angemessenen Ersatzpreis.

Zweiter Preis:
Finanzierung eines Auftritts im Night Club des Hotels Bayerischer Hof in München.

Dritter Preis:
Finanzierung einer Masterclass oder einer Directed Study bei einer renommierten Jazzgröße oder eines Kurses an einer internationalen Jazzakademie inkl. Unterkunft.

Sonderprämien:
Zum Anlass des zehnjährigen Jubiläums erhalten alle fünf Finalist*innen eine zusätzliche Sonderprämie von 1000 Euro.

10. Mediale Verwertung
Die Hochschule für Musik und Theater München behält sich das Recht vor, die Wettbewerbsdurchgänge sowie das Preisträgerkonzert oder Ausschnitte daraus für eine CD und/oder DVD zu verwenden, die der Werbung für die Hochschule und der Dokumentation des Wettbewerbs dienen soll. Die Hochschule behält sich außerdem das Recht vor, die Wettbewerbsbeiträge in klingender und/oder audio-visueller Form, selbst oder durch Dritte, auf analogen und/oder digitalen Ton-/Bild-/Bildton-Datenträgern einschließlich Plattformen, gleichgültig in welchem Format oder Verfahren, kommerziell und nicht-kommerziell auszuwerten bzw. auswerten zu lassen und zu verbreiten bzw. verbreiten zu lassen. Die dafür erforderliche Einverständniserklärung gilt mit der Anmeldung zum Wettbewerb als erteilt; das gleiche gilt für die Übertragung der Rechte gemäß den obigen Bestimmungen. Die Wettbewerbsteilnehmer bzw. die Preisträger haben keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung.